Wenn man seine Rechnungen nicht bezahlen kann, wird irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und einen auffordern, mit einer Frist sämtliche offenen Zahlungen zu leisten. Kann dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, dass zunächst einmal bestimmte Eigentümer der zahlungsunfähigen Person gepfändet werden, um sie später eventuell zu versteigern. Ist man längerfristig zahlungsunfähig wird der Gerichtsvollzieher einen dazu auffordern, eine Versicherung an Eides statt zu unterzeichnen, mit der man seine Zahlungsunfähigkeit preisgibt. Diese wird in die Schufa eingetragen, so dass jedes Unternehmen und jeder Vertragspartner, mit dem man eine geschäftliche Beziehungen eingehen möchte er sehen kann, dass die Person aktuell zahlungsunfähig ist. Dies trägt Beispiel dazu bei, dass man bei keiner Bank mehr einen Kredit bekommen wird.
Privatinsolvenz einleiten
Wer nicht die Möglichkeit hat aus eigenen Kräften alle Schulden zu bezahlen, kann bei Gericht die Verbraucherinsolvenz beantragen. Nähere Informationen dazu findet man unter http://www.privatinsolvenz.eu/. Die Verbraucherinsolvenz, im Volksmund auch Privatinsolvenz genannt, besteht aus mehreren Teilen. Zunächst einmal muss sie bei Gericht beantragt werden. Daraufhin wird von Gericht aus eine Aufstellung sämtlicher offener, nicht bezahlter Verpflichtungen verlangt. Sind es nur wenige Schuldner, geschieht eine solche Aufstellung relativ einfach. Bei Personen wie zum Beispiel durch Internet Einkäufe viele offene Posten bei den unterschiedlichsten Schuldnern haben, kann diese Aufstellung sehr aufwändig sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Mit dieser Aufstellung und dem ausgefüllten Antrag für die private Insolvenz geht man dann wieder zurück zum Gericht. Das Gericht weist einem einen Insolvenzverwalter zu und gibt den Termin bekannt, ab dem die sechs Jahre dauernde Wohlverhaltensphase läuft.
Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz
Innerhalb der Wohlverhaltensphase darf sich die Person, die die private Insolvenz bei Gericht beantragt hat, keine neuen Schulden aufbauen. Während dieser Zeit muss also jede Rechnung, jeder Einkauf und jede sonstige Situation, in der Schulden gemacht werden können umgehend bezahlt werden. Werden in den sechs Jahren keine neuen Schulden gemacht, wird das Gericht anschließend veranlassen, dass sämtliche Schulden ab sofort nicht mehr gültig sind.